Organisation & Rechtliche Rahmenbedingungen
Deutschland
Struktur der Feuerwehr in Deutschland am Beispiel der Gemeinde KabelsketalIn Deutschland ist der Brandschutz nach dem Grundgesetz Sache der 16 Bundesländer. Diese können im Brandschutzgesetz näheres zu Ihrem Bundesland regeln. Für die Gemeinden und Kreisfreien Städte ist der Brandschutz eine weisungsfreie Pflichtaufgabe. Das heißt, jede Kommune kann den Brandschutz aufstellen wie sie es möchte. Eine Ausnahme ist die Pflicht zur Aufstellung einer Berufsfeuerwehr ab einer Größe von mehr als 100.000 Einwohner (in Sachsen 80.000 Einwohner). Darunter gibt es fast ausschließlich Freiwillige Feuerwehren oder Freiwillige Feuerwehren mit Hauptamtlichen Kräften. Wobei diese in der Ausbildung wie eine Berufsfeuerwehr zu sehen sind. Die Gemeinde Kabelsketal setzt ausschließlich auf eine Freiwillige Feuerwehr bestehend aus Ehrenamtlichen Mitgliedern. In den meisten Fällen gliedert sich die Gemeindefeuerwehr in mehrere Ortsfeuerwehren. Im Kabelsketal sind dies sechs. In größeren Städten mit Berufsfeuerwehr können es auch mehr als 20 sein.
Die Struktur der Freiwilligen Feuerwehr soll hier am Beispiel von Kabelsketal dargestellt werden. Der Bürgermeister ist der oberste Brandschützer. Seine fachliche Vertretung ist der Gemeindewehrleiter. Dieser hat zwei Vertreter, wobei einer für die Aus- und Fortbildung zuständig ist und der andere für den Vorbeugenden Brandschutz. Dies gilt jeweils auf der Gemeindeebene. Zusätzlich gibt es noch, wie schon erwähnt, die 6 Ortswehren mit den jeweiligen Ortswehrleitern und deren Stellvertretern. Diese sind für die Ortswehren zuständig. Dazu zählen im Kabelsketal der Feuerwehren Dieskau-Zwintschöna, Dölbau, Gröbers, Großkugel, Osmünde und Schwoitzsch. Die einzelnen Ortsfeuerwehren haben jeweils eine mehr oder weniger große Einsatzabteilung mit Gerätewart, Jugendfeuerwehr mit Jugendwart, Kinderfeuerwehr mit Kinderfeuerwehrwart sowie Alters- und Ehrenabteilung.
Nach dem Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) gliedert sich der Brandschutz und die Hilfeleistung nach § 1 wie folgt. Die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen. Sie sind Aufgaben der Gemeinden, kreisfeien Städte, Landkreisen und des Landes. Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt sowie die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen. Hilfeleistung oder technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen. Hierunter fallen auch alle Maßnahmen der Hilfeleistung mit Mitteln der Wasser- und Bergrettung, soweit nicht Aufgaben der Notfallrettung wahrgenommen werden.
Dabei fallen nach § 2 folgende Aufgaben auf die Gemeinde. Den Gemeinden obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Die Gemeinden haben dazu insbesondere eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Weiterhin ist die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen sowie vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, über brandschutzgerechtes Verhalten aufzuklären und Brandsicherheitswachen zu stellen. Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Eine Gemeinde hat einer anderen Gemeinde auf deren Ersuchen oder auf Anforderung des Landkreises unentgeltlich Nachbarschaftshilfe zu leisten, soweit der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet dadurch nicht gefährdet werden. Ein Anspruch auf Erstattung der durch die Nachbarschaftshilfe entstandenen Kosten besteht, wenn sie in mehr als 15 Kilometer Entfernung (Luftlinie) von der Gemeindegrenze geleistet wurde.
Dänemark
Die staatliche Feuerwehr sowie der staatliche Rettungsdienst (DEMA), welche eine Ergänzung zu den Freiwilligen der städtischen Feuerwehr und Rettungsdienste darstellen, sind in sechs Wachen organisiert. Von diesen wird eine durch Freiwillige besetzt. Sie unterstützen den städtischen Feuerwehr- und Rettungsdienst mit schwerem Material und zusätzlicher Besatzung.In Dänemark werden die Freiwilligen Feuerwehren durch das Notfallmanagement Gesetz geregelt:
Freiwillige
§51. Der Verteidigungsminister legt Regeln für die Ausbildung von Personal fest, das für seine Teilnahme an den Feuerwehr- und Rettungsdiensten nicht vergütet wird (Freiwillige). Dazu gehören Zahlungen an die Freiwilligen und die Verteilung der Ausgaben zwischen dem Staat und den Gemeinden.
(2) Der Verteidigungsminister bestimmt die Aufgaben, die von Freiwilligen des nationalen Feuerwehr- und Rettungsdienstes übernommen werden können.
(3) Der Gemeinderat bestimmt die Aufgaben, die von Freiwilligen des städtischen Feuerwehr- und Rettungsdienstes übernommen werden können.
Das Gesetz ist nicht sehr detailliert, aber die städtischen Feuerwehr- und Rettungsdienste können die Freiwilligen Feuerwehren in ihrer risikobasierten Planung umsetzen. Der Einsatz von Freiwilligen im Feuerwehr- und Rettungsdienst ist sehr unterschiedlich und nicht alle Dienste setzen Freiwillige ein.
Beispiel: Der Frederiksborg Fire & Rescue Service hat einen Bedarf an zusätzlichen Feuerwehrmännern und Material festgestellt, insbesondere für Großereignisse und Vorfälle im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Das risikobasierte Design enthält Informationen über den Bildungsstand sowie Kapazitäten und Kompetenzen.
Kroatien
Während die Berufsfeuerwehr staatlich finanziert wird untersteht die Freiwillige Feuerwehr den Gemeinden. Dieses System führt zu mehr Berufsfeuerwehren. Ein neues nationales System für den Brandschutz wird derzeit entwickelt, da die Regierung eine einzige nationale Organisation für alle Feuerwehrleute anstrebt. Im Jahr 2020 soll dieses neue System eingeführt werden.Den rechtlichen Rahmen für die Freiwilligen Feuerwehren bildet das "Feuerwehrgesetz", welches allgemeine Beschreibungen, Bedingungen und andere technische Details zur Brandbekämpfung enthält. Leider enthält dieses Gesetz keine detaillierten Antworten auf alle systemischen Probleme der Freiwilligen Feuerwehr.
Estland
Der Rettungsverein vereint und vertritt freiwillige Vereine in Estland im Bereich der Rettung. Er umfasst Feuerwehr, Seerettung, Hunderettung, Wasserrettung, Seilrettung, Personensuche, Prävention und viele andere Hilfsorganisationen. Die täglichen Aktivitäten der Rettungsvereinigung werden vom Vorsitzenden der Geschäftsführung organisiert, die Strategie wird vom Rat festgelegt. Der Rat der Union wird nach dem Grundsatz gewählt, dass jedes Mitglied des estnischen Wahlkollegiums vertreten ist:- ein Mitglied des Rates
- zwei Mitglieder, die Mitglieder der Region Ganz-Estland vertreten
- ein Mitglied, das die Retter vertritt
- ein Vertreter des estnischen Feuerwehrverbandes
- eines der Mitglieder, das zahlreiche Inseln von Estland vertritt
Die Rettungsvereinigung hat 116 Mitgliedsverbände:
- Ehrenmitglieder - 1 (NGO Estonian Fire Brigade Union)
- Unterstützende Mitglieder - 4
- Nationale Gesellschaften - 8 (Estnische Kammer der Schornsteinreiniger, Leichtindustrie-Feuerwehrclub, Verband der Schornsteine und Keramikarbeiten, Such- und Rettungsarbeiten, Freiwilligenhaus der Gedanken, Technische Rettung, Freiwillige Rettungsteams, ESTSAR)
- Nordestnische Region - 33
- Südestnische Region - 25
- Ostestnische Region - 23
- Westestnische Region - 22
- 139 Freiwilligen Feuerwehren und 4 Reserve Feuerwehren
- Mehr als 3000 freiwillige Retter insgesamt
- 72 professionelle Brigaden, 2200 Mitglieder
- 350 immer im Einsatz
- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- RETTUNGSDIENSTE UND FUNKTIONEN VON RETTUNGSDIENSTEN
- VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
- MAßNAHMEN UND HILFSMITTEL FÜR DEN RETTUNGSTAB (Die Rettungsstelle hat das Recht, Handlungen (Mitteilungen, Empfehlungen, Warnungen) vorzunehmen, bei denen die Öffentlichkeit oder eine Person über ein Rettungsereignis oder eine damit verbundene Bedrohung informiert wird)
- Direkte Zusammenarbeit (Direkte Nötigung ist die Beeinflussung einer natürlichen Person, eines Tieres oder einer Sache durch körperliche Gewalt)
- TEILNAHME AN INTERNATIONALEN RETTUNGSARBEITEN UND DER ENTSORGUNG VON KAMPFMITTELN
- TEILNAHME DER FREIWILLIGEN HELFER AN DER TÄTIGKEIT DES RETTUNGSAUSSCHUSSES
- AUSGABEN
- DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN (Ausbildung von freiwilligen Rettungskräften)
Bulgarien
In Bulgarien gibt es 28 Bezirke und 265 Gemeinden, in denen es 28 regionale Berufsfeuerwehren und 170 städtische Berufsfeuerwehren gibt. Es gibt 220 Gründungen von Freiwilligen Feuerwehren. In der Gemeinde Sevlievo (mit einer Fläche von 1.040 qm und einer Bevölkerung von 36.000 Einwohnern) gibt es 1 Berufsfeuerwehr mit 4 Schichten zu je 7 Mann und 1 Freiwillige Feuerwehr mit 32 Mitgliedern.Rechtliche Regelungen, welche die Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren definieren, sind:
- Strategie für die Entwicklung der Freiwilligenverbände zum Schutz vor Katastrophen, Bränden und anderen Notfällen in der Republik Bulgarien für den Zeitraum 2012 - 2020
- Strategieumsetzungsplan für den Zeitraum 2013 - 2020
- Verordnung über die Errichtung und Organisation der Tätigkeit der freiwilligen Verbände zur Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, Bränden und außergewöhnlichen Situationen sowie zur Behandlung ihrer Folgen.
- Verordnung über die Bedingungen sowie Regeln für den Erhalt und die Höhe der erhaltenen Zahlungen für Ausbildungs- und Durchführungsaufgaben zum Katastrophenschutz
Ungarn
Die Freiwillige Feuerwehr Füzesgyarmat besteht aus Mitgliedern der Leitung, dem Leiter der Feuerwehr und weiteren Mitgliedern. Die anderen Freiwilligen Feuerwehren in Ungarn sind je nach Größe der Feuerwehr ähnlich organisiert. In der Freiwilligen Feuerwehr Füzesgyarmat sind die Mitglieder der Leitung:- Präsident der Feuerwehr (István Nagy)
- Sekretärin (Viven Novák)
- Wirtschaftssekretär (Ildikó Molnár)
In Ungarn gibt es gesetzliche Regelungen für die Freiwillige Feuerwehr. Da die Feuerwehr seit 2012 ein staatliches Thema ist, ist die Nationale Generaldirektion für Katastrophenmanagement für die damit verbundenen Aufgaben zuständig. Die offiziellen Feuerwehren arbeiten auf der Grundlage des Gesetzes CXXVIII. (2011). Mit dem Gesetz CXCII. (2013) haben die Freiwilligen Feuerwehren mehr Unabhängigkeit erhalten.
Das Gesetz ist sehr detailliert in Bezug auf das Recht, einzeln (ohne Beteiligung der Berufsfeuerwehr) an Einsätzen teilzunehmen, und es gibt Vorschriften über die minimal notwendige Ausrüstung und deren Wartung. Das Gesetz definiert die Begriffe "beitragende Freiwillige Feuerwehr" und "intervenierende Freiwillige Feuerwehr" nach dem Recht, ob sie allein handeln können oder nur der Berufsfeuerwehr helfen dürfen. Das Gesetz selbst besagt auch, dass das Kriterium für den Status einer "Interventionsfeuerwehr" darin besteht, eine Vereinbarung mit der Nationalen Generaldirektion für Katastrophenmanagement zu unterzeichnen. Das Gremium prüft die Fahrzeuge, die Ausrüstung und das Personal der Freiwilligen Feuerwehr und entscheidet dann über die Unterzeichnung des Vertrages. Es ist auch vorgesehen, dass das regionale Organ der Nationalen Generaldirektion für Katastrophenmanagement den Betrieb und die Maßnahmen der Freiwilligen Feuerwehren regelmäßig überprüfen und das Recht haben, sie um Änderungen zu bitten, wenn sie Unregelmäßigkeiten feststellen.
Eine wichtige Regel ist auch gesetzlich definiert: Wenn jemand professionelles Mitglied einer Katastropheneinrichtung ist, kann diese Person nicht zum Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr ernannt werden. Er/Sie kann Mitglied sein, aber dies sollte der Berufsgenossenschaft, in der er/sie derzeit arbeitet, mitgeteilt werden.