Finanzierung
Deutschland
Finanzierung der Feuerwehr in Deutschland an dem Beispiel der Gemeinde KabelsketalDie Grundlage der Finanzierung bildet in jedem Bundesland das Brandschutzgesetz. In Sachsen-Anhalt das BrSchG LSA. Dort ist der Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr geregelt. Der Einsatz der Feuerwehren ist bei Bränden und Notständen unentgeltlich. Das gilt auch bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen oder Tieren aus Lebensgefahr. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen und Kosten nach dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie nach allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden. Soweit eine Werkfeuerwehr in der Gemeinde tätig wird außerhalb Ihres Bereiches, kann der Träger der Werkfeuerwehr von der anfordernden Gemeinde die Rückerstattung der aus dem Einsatz entstandenen Kosten verlangen. Tätig werden dürfen Werkfeuerwehren nur dann wenn Ihr eigener Bereich nicht gefährdet ist.
Die Gemeinden und der Landkreise können Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für Einsätze, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, freiwillige Einsätze sowie die Stellung einer Brandsicherheitswache erheben. In der Gebührensatzung können Pauschalbeträge für einzelne Leistungen festgelegt werden; dabei kann insbesondere der Zeitaufwand für die Leistung berücksichtigt werden. Für freiwillige Einsätze und für Leistungen kann auch ein privatrechtliches Entgelt erhoben werden. Kostenerstattungspflichtig ist derjenige, dessen Verhalten die Leistungen erforderlich gemacht hat; der Eigentümer der Sache oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, deren Zustand die Leistungen erforderlich gemacht hat; derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistungen erbracht werden; derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos den Einsatz einer Feuerwehr auslöst.
Die Gemeinde Kabelsketal hat dies in der Satzung „zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Kabelsketal“ zusammengefasst. Gebührenpflichtig sind, zusätzlich zu den obengenannten, auch folgende freiwillige Leistungen: Auspumpen von Kellern und anderen Räumen und Gebäuden sowie von Teichen und ähnlichen Wasserspeichern, Befüllung von Teichen, Wasserspeichern u.ä., Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten, Bergung oder Absicherung von Sachen, Einfangen von Tieren, Suche nach Tieren, Öffnen von Türen oder Toren (z. B. bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen oder Fahrzeugen), Beseitigen von umweltgefährdenden oder gefährlichen Stoffen, Fällung und Verschneiden von Bäumen, Stellung von Feuerwehrkräften und technischen Gerät und andere Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr gehören und/oder deren Erforderlichkeit sich auf Anforderung ergibt.
Die Gemeinden und Landkreise erhalten für die Durchführung der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben jährlich mindestens 3.000.000 Euro aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach dem Feuerschutzsteuergesetz. Das für Brandschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung den Verteilerschlüssel unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, Fläche und Anzahl der Feuerwehren zu bestimmen, wer welchen Anteil vom Geld erhalten soll. Für Kabelsketal ergeben sich daraus ca. 8.700 €, wobei ca. 500 T€ auf Aufwendungen fallen, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind.
Weiterhin gibt es eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die wie folgt beziffert ist. Der Gemeindewehrleiter erhält 300 €, seine Stellvertreter 100 €, die Ortswehrleiter 120 €, deren Stellvertreter 60 €, die Geräte-, Jugend- und Kinderwarte jeweils 60 €. Den aktiven Mitgliedern der Einsatzabteilung der Feuerwehr ist eine monatliche, pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,00 EUR zahlen. Zusätzliche Aufwendungen für den Gesundheitsschutz und den Erhalt der körperlichen Leistungsfähigkeit bei Atemschutzgeräteträgern werden mit einer monatlichen Pauschale von 10,00 EUR abgegolten, wenn die Voraussetzungen für einen Einsatz als Atemschutzträger vorliegen. Die Aufwendungen der Mitglieder der Einsatzabteilung für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen werden mit einer Pauschale von 5,00 EUR je Einsatz ersetzt.
Dänemark
Die Regierung gewährt einen Zuschuss zur vollständigen Ausbildung von Freiwilligen, einschließlich der Instandhaltung von Material und Fahrzeugen. Die Förderung ist nur für genehmigte Ausbildungen möglich, und es gibt eine Auszahlung für jede Stunde, an der ein Freiwilliger teilnimmt. Die lokale Feuerwehr und der lokale Rettungsdienst muss einen Antrag und eine Finanzbuchhaltung beim dänischen Notfallmanagement (DEMA) stellen, welches das System verwaltet. Sie gilt nicht für Freiwillige, die als Feuerwehrmann in der täglichen Einsatzbereitschaft tätig sind. Sie werden von der Gemeinde finanziert, basierend auf der „Risikoanalyse“ der jeweiligen Gemeinde.Kroatien
Die Freiwilligen Feuerwehren werden durch den Landkreis prozentual je nach Budget finanziert. Auch Versicherungsgesellschaften tragen, mit Einzahlungen in Höhe von 5% der Brandversicherungsprämie in einen Fond, zur Finanzierung bei, was allerdings üblicherweise weniger als 20% des Jahresbudgets deckt.Die Hälfte des Budgets wird für allgemeine Ausgaben wie Fachpersonal, Reise-, Gesundheits- und Versicherungskosten, Telefon, Werbung, Wasser, Heizung, Strom, Wartung, Anwaltsservice, Büromaterial, Kraftstoff und Essen für Schulungen sowie Anrufe ausgegeben. 10 % werden für "Spenden" an ausgewählte Feuerwehren ausgegeben. Diese umfassen Treibstoff, Gebühr für die Teilnahme an Anrufen, Jahresversammlungen und Buchhaltung. Der Rest wird für den Kauf von Fahrzeugen und Spezialausrüstungen ausgegeben.
Estland
Die Freiwilligen Feuerwehren werden aus dem Staatshaushalt finanziert:- 3200 € pro Jahr
- 40 € pro qualifiziertem Retter und Jahr
- 1. Stunde 20 € pro Rettungskraft
- Ab 2. Stunde 10 € pro Rettungskräfte
- Feuerwehrauto 70 €/h vom Ausgang der Feuerwache entfernt
Bulgarien
Die Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt aus dem Staatshaushalt. Der Betrag hängt von der Bevölkerungszahl, der Anzahl der besiedelten Orte/Siedlungen, der Abgeschiedenheit und/oder dem Mangel an Berufsfeuerwehr in der Region ab.- Mittel für Training, Ausbildung und Übungen belaufen sich 1,5 €/pro Stunde, aber nicht mehr als 80 h/pro Jahr
- Für die Teilnahme an operativen Tätigkeiten werden 3,0 €/pro Stunde zur Verfügung gestellt, aber nicht mehr als 160 h/pro Jahr (wenn die Kosten das Budget überschreiten, wird die Differenz von der Gemeinde übernommen)
- Für persönliche Ausrüstung, wie Schutzausrüstung (Uniformen), stehen 500 € pro Person, für 2 Jahre Nutzungsdauer, zur Verfügung.